Der Vereinsadministrator wird ab dem 01.01.2019 für alle Vereine verpflichtend eingeführt. Auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundordnung ist dieser im Hinblick auf die DFBnet Kennungen alternativlos, bietet den Vereinen aber diverse Vorteile.
Mittlerweile hat der Verein mehr als 15 unterschiedliche DFBnet-Kennungen und der organisatorische Mehraufwand bei (J)SG mit wechselnder Federführung nimmt weiter zu. Ab sofort ist es möglich mit einer Personenkennen (nach Berechtigung durch den Vereinsadministrator) alle zugewiesenen Rechte zu bearbeiten.
Hier finden Sie noch weiterführende Informationen zum Thema.
Word | PDF | Antrag auf Berechtigung für das DFBnet-Modul "Vereinsadministration" |
Präsentation der Kreisbereisung | ||
Word | Muster Datenschutzerklärung | |
Excel | DFBnet Berechtigungsmatrix | |
| PDF | DFBnet Modul-Einordnung im Ampelsystem |
PDF | Vereinsadministration-Empfehlung-Rechtevergabe |
Edenkoben, 04.12.2018